Erste Hilfe BG
Wir bilden betrieblicher Ersthelfer nach § 26
Absatz 3 DGUV-Vorschrift 1 aus.
Hier werden Grundkenntnisse in Erster Hilfe
nach § 26 Absatz 3 DGUV-Vorschrift 1
vermittelt.
Wir gehen individuell auf die betriebliche
Umgebung und Ihre Wünsche ein.
Gerne kommen wir auch in Ihren Betrieb um
dort die Ausbildung durchzuführen, Dieses
kann an einem Tag oder an zwei
verschiedenen Tagen erfolgen, um den
betrieblichen Ablauf so wenig wie möglich zu
stören.
Für den „Betrieblichen Ersthelfer“ übernimmt
die Berufsgenossenschaft die Gebühren.
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Behandelt werden unter anderem
erweiterte Maßnahmen bei:
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Allgemeine Verhaltensweisen bei Unfällen
/ Notfällen / Rettungen
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Besondere Gefahren (z.B. Strom)
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Kontaktaufnahme / Prüfung der
Vitalfunktionen
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Störung des Bewusstseins / der Atmung
und des Kreislaufs / Ersticken
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Wunden / bedrohliche Blutungen / Schock
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Kopf-, Knochen- und Gelenkverletzungen
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Verbrennungen / Erfrierungen und
Unterkühlung
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Sonnenstich / Hitzeerschöpfung /
Hitzschlag
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Vergiftungen / Verätzungen
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Unterzuckerung und Krampfanfall
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Herzinfarkt / Schlaganfall / Asthma
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Benutzung AED (autom. externer
Defibrillator)